Fallschutzplatte 30 mm Euroflex(R), bis 1m Fallhöhe, Palette 45m²
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Fallschutzplatte 50 x 50 cm mit Verbindern, in 30 mm Stärke, für Fallhöhen bis 1 m auf hartem Grund
Euroflex(R) – Geprüfte und zertifizierte Qualitäts-Fallschutzmatte von Kraiburg Relastec
Verkaufsmenge: Palette mit 45 m² Fallschutzmatten
Einsatz der Fallschutzplatten
- als Fallschutzmatten auf Spielplätzen/Spielplatzmatten, auf privaten und öffentlichen Spielplätzen, Klettergerüsten, Schaukeln etc.
- für Fitness-Studios, Outdoor-Sportanlagen, Kletterparks
- als Stallmatten in der Tierhaltung (rutschfester, gesunder Stand, Schutz vor Bodenkälte, Geräuschdämmung)
- als stoß- und rutschhemmende Arbeitsplatzmatten
Die Fallschutzplatte Euroflex(R) 30 mm auf einen Blick:
- Geprüfte Qualität von Kraiburg – deutscher Hersteller mit jahrzehntelanger Erfahrung weltweit
- Umweltschonende Herstellung, Verwendung von hochwertigen Gummi-Granulaten und Bindemitteln
- Höchste Sicherheit und lange Lebensdauer durch homogenen und durchgängigen, flexiblen Aufbau der Fallschutzplatten
- Lückenlose Rückverfolgbarkeit durch Produktionscode auf jeder Platte
- Werkseitig vorinstallierte Steckverbinder sichern die Fallschutzplatten gegen Verrutschen und Entnehmen
- Hervorragende Drainage durch kalottenförmige Unterseite
- Schnell zu verlegen, daher geringe Wartungskosten; permanente Bespielbarkeit wegen der guten Wasserdurchlässigkeit des Materials, daher wirtschaftlich
- Leichte Bearbeitbarkeit erlaubt ideal angepasste Verlegung
- Farben: rot, grün, grau, schwarz
- sehr elastisch, hohe Reißfestigkeit
- Rutschhemmklasse R10
- temperaturbeständig in breitem Temperaturbereich, Ganzjahreseinsatz
- Stärke: 3,0 cm (für Fallhöhe bis 1 m)
- Gewicht: 20,8 kg pro m², 950 kg/Palette mit 45 m²
- Maße: 50 x 50 cm (50 x 25 cm ebenfalls verfügbar)
- mit Hubwagen befahrbar
Geprüfte Qualität:
- Zertifiziert nach DIN ISO 9001
- geprüfter Fallschutz nach DIN EN 1177:2008, ASTM F 1292:2009
- geprüft nach EN 71/3 – Sicherheit von Spielzeug/Migration bestimmter Elemente
- geprüfte Sicherheit nach dem Gerätesicherheitsgesetz
- Fertigungstättenzertifizierung
- Brandprüfung
- spezielle Abriebprüfungen
Die Notwendigkeit für den Einsatz stoßdämpfender Bodensysteme ergibt sich aus den Bestimmungen der DIN EN 1177:2008
Danach sind ab einer freien Fallhöhe von mehr als 60 cm stoßdämpfende Böden verbindlich vorgeschrieben.
Die Eignung von Fallschutzplatten aus gebundenem, dauerelastischem Recycling-Gummigranulat wird durch ein Prüfzertifikat belegt. Der Nachweis der Stoßdämpfung erfolgt dabei nach der sogenannten HIC-Methode. HIC steht für Head Injury Criterion und ist eine international verwendete Kenngröße für den Schweregrad von Kopfverletzungen. Bei Fallschutzmaterialen auf Kinderspielplätzen wird ein HIC-Wert von 1000 als Obergrenze verwendet. Diese Obergrenze soll sicherstellen, dass bei Stürzen fast keine Kopfverletzungen mit dauerhaften Schäden zu erwarten sind. Deshalb gilt: Je niedriger der HIC-Wert, desto besser ist der Kopf des Kindes geschützt.
Die Ermittlung der kritischen Fallhöhe erfolgt durch eine genau vorgeschriebene Versuchsanordnung und besteht aus einer Serie von 9 Fallversuchen, bei denen 4 ansteigende Fallhöhen untersucht werden. Die kritische Fallhöhe wird bestimmt als die niedrigste Fallhöhe, die einen HIC Wert von 1000 erzeugt.
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